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Die Richtlinie 87/357/EWG, die Verbraucherprodukte abdeckt, welche zwar keine Lebensmittel sind, aber Lebensmitteln ähneln und leicht mit solchen verwechselt werden können und deshalb von Verbrauchern, insbesondere Kindern, zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden können, was zum Beispiel zu Ersticken, zu einer Vergiftung oder zu einer Perforation oder einem Verschluss des Verdauungskanals führen könnte, hat zu umstrittenen Auslegungen geführt. Die Richtlinie wurde zudem zu einer Zeit erlassen, in der der Umfang des Rechtsrahmens für die Sicherheit von Verbraucherprodukten sehr beschränkt war. Aus diesen Gründen sollte die Richtlinie 87/357/EWG aufgehoben und durch die vorliegende Verordnung ersetzt werden, insbesondere die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung, mit denen dafür gesorgt wird, dass — nach einer Risikobewertung — Produkte, die schädlich sein können, wenn sie zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt werden und die aufgrund ihrer Form, ihres Geruchs, ihrer Farbe, ihres Aussehens, ihrer Verpackung, ihrer Kennzeichnung, ihres Volumens, ihrer Größe oder anderer Eigenschaften leicht mit Lebensmitteln verwechselt werden können, als gefährlich angesehen werden sollten. Bei der Durchführung ihrer Evaluierung sollten die Marktüberwachungsbehörden unter anderem berücksichtigen, dass es, wie der Gerichtshof der Europäischen Union festgestellt hat, nicht erforderlich ist, anhand objektiver und fundierter Daten nachzuweisen, dass Risiken bestehen können, wie etwa dass es zu Ersticken, zu einer Vergiftung oder zu einer Perforation oder einem Verschluss des Verdauungskanals kommt, wenn das jeweilige Lebensmittel-Nachahmungsprodukt zum Mund geführt, gelutscht oder geschluckt wird. Dennoch sollten die zuständigen nationalen Behörden im Einzelfall bewerten, ob solche Produkte gefährlich sind, und diese Bewertung begründen.
wenn ein Produkt zwar kein Lebensmittel ist, aber aufgrund seiner Form, seines Geruchs, seiner Farbe, seines Aussehens, seiner Verpackung, seiner Kennzeichnung,…
Die Aufmachung kosmetischer Mittel und insbesondere ihre Form, ihr Geruch, ihre Farbe, ihr Aussehen, ihre Verpackung, ihre Kennzeichnung, ihr Volumen und ihre…
Die Richtlinie 2001/95/EG muss in Anbetracht der Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen Technologien und Online-Verkäufen überarbeitet und aktualisiert werden,…
Diese Verordnung sollte die Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung,…
Nach der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden; gleichzeitig werden in der…
Die Erfahrungen bei der Durchsetzung haben jedoch gezeigt, dass es für Verbraucher, Gewerbetreibende und zuständige nationale Behörden mangels einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.