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In der Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit (Product Safety Pledge), die erstmals 2018 unterzeichnet wurde und der sich seitdem eine Reihe von Anbietern von Online-Marktplätzen angeschlossen haben, sind einige freiwillige Verpflichtungen zur Produktsicherheit enthalten. Die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit hat sich in Bezug auf den Ausbau des Schutzes der Verbraucher vor online verkauften gefährlichen Produkten als sinnvoll erwiesen. Um den Verbraucherschutz durch die Verhütung von Schäden an Leib und Leben, Gesundheit und Sicherheit zu stärken und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt sicherzustellen, werden Anbieter von Online-Marktplätzen dazu angehalten, diese freiwilligen Verpflichtungen einzugehen, damit bereits vom Markt zurückgezogene gefährliche Produkte nicht erneut in das Verzeichnis aufgenommen werden. Durch den Einsatz von Technologien und digitalen Prozessen sowie Verbesserungen an den Warnsystemen, insbesondere am Safety-Gate-Portal, können eine automatische Identifizierung und Übermittlung gemeldeter gefährlicher Produkte und die Durchführung automatischer Stichprobenkontrollen anhand des Safety-Gate-Portals ermöglicht werden.
Die Anbieter von Online-Marktplätzen berücksichtigen von den Marktüberwachungsbehörden gemäß Artikel 26 gemeldete regelmäßige Informationen über gefährliche…
Durch diese Verordnung sollten Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen auch dazu angehalten werden, freiwillige Vereinbarungen mit den…
Es ist ebenfalls wichtig, dass Anbieter von Online-Marktplätzen in Bezug auf die Sicherheit von Produkten eng mit den Marktüberwachungsbehörden, den…
Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten in Bezug auf die auf ihren Online-Schnittstellen bereitgestellten Inhalte, die die Produktsicherheitsbetreffen, im…
Die durch die vorliegende Verordnung vorgeschriebenen Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen sollten nicht auf eine allgemeine Pflicht hinauslaufen, die…
Wenn das Schnellwarnsystem Safety Gate keine präzise URL-Adresse (Uniform Resource Locator) und nötigenfalls weitere Angaben zur Ermittlung der Inhalte, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.