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Die Mitgliedstaaten sollten über das Schnellwarnsystem Safety Gate sowohl verbindliche als auch freiwillige Korrekturmaßnahmen melden, die die mögliche Vermarktung eines Produkts verhindern, einschränken oder ihr spezielle Bedingungen auferlegen, weil dieses Produkt ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern oder — bei Produkten, die unter die Verordnung (EU) 2019/1020 fallen — für einschlägige öffentliche Interessen von Endnutzern darstellt.
Die Mitgliedstaaten können auch geplante Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit Produkten, die ein ernstes Risiko darstellen, über das Schnellwarnsystem Safety…
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2019/1020 melden die Behörden der Mitgliedstaaten es über das in jenem Artikel genannte Informations- und…
Die öffentliche Schnittstelle des Schnellwarnsystems Safety Gate, das Safety-Gate-Portal, ermöglicht es der Öffentlichkeit, einschließlich Verbrauchern,…
Falls die Informationen über das Informations- und Kommunikationssystem gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 gemeldet werden müssen, besteht die Möglichkeit,…
Um einen zeitnahen Informationsaustausch sicherzustellen und allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren, sollten die Kommission und die…
Um einen zeitnahen Informationsaustausch sicherzustellen und allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren, sollten die Kommission und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.