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Durch diese Verordnung sollten Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen auch dazu angehalten werden, freiwillige Vereinbarungen mit den zuständigen Behörden, der Kommission oder Organisationen, die Verbraucher oder Wirtschaftsakteure vertreten, abzuschließen, wonach sie freiwillige Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit eingehen, die über die im Unionsrecht festgelegten rechtlichen Pflichten hinausgehen.
Die zuständigen nationalen Behörden und die Kommission können freiwillige Vereinbarungen mit Wirtschaftsakteuren oder Anbietern von Online-Marktplätzen sowie…
Es ist ebenfalls wichtig, dass Anbieter von Online-Marktplätzen in Bezug auf die Sicherheit von Produkten eng mit den Marktüberwachungsbehörden, den…
Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten in Bezug auf die auf ihren Online-Schnittstellen bereitgestellten Inhalte, die die Produktsicherheitsbetreffen, im…
Marktteilnehmer und Händler sollten an die Verpflichtungen dieser Verordnung gebunden sein, unabhängig davon, ob die Bereitstellung auf dem Markt mit…
Die durch die vorliegende Verordnung vorgeschriebenen Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen sollten nicht auf eine allgemeine Pflicht hinauslaufen, die…
Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten über einen internen Mechanismus für die Behandlung produktsicherheitsbezogener Fragen verfügen, um ihre Pflichten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.