Erwägungsgrund 1 32024R1002
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission werden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten, einschließlich Perchlorat, in Lebensmitteln festgesetzt.
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission werden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten, einschließlich Perchlorat, in Lebensmitteln festgesetzt.