Erwägungsgrund 1 32024R1003
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission sind Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten festgelegt, unter anderem für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Lebensmitteln.
In der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission sind Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten festgelegt, unter anderem für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Lebensmitteln.