Erwägungsgrund 3 32024R1022
In Anbetracht der Stellungnahme der Behörde hat die Kommission die Möglichkeit geprüft, Höchstgehalte für die Summe aus DON, 3-Ac-DON, 15-Ac-DON und DON-3-Glucosid festzusetzen. Angesichts der begrenzten Menge an Daten zum Vorkommen für die Summe aus DON, 3-Ac-DON, 15-Ac-DON und DON-3-Glucosid und der Tatsache, dass 3-Ac-DON, 15-Ac-DON und insbesondere DON-3-Glucosid noch nicht routinemäßig analysiert werden, liegen derzeit keine ausreichenden Informationen vor, um solche Höchstgehalte festlegen zu können, bis die Analysemethode für die routinemäßige Analyse der acetylierten und modifizierten DON-Formen weiterentwickelt und das Vorkommen der Summe aus DON und seinen acetylierten und modifizierten Formen weiter untersucht wurde. Um ein hohes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten, ist es angezeigt, in der Zwischenzeit bestimmte bestehende Höchstgehalte für DON – nach dem Grundsatz, dass die Höchstgehalte so niedrig angesetzt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand bei guter Praxis erreichbar ist – zu senken und dabei die jüngsten Daten über das Vorkommen zu berücksichtigen.