Erwägungsgrund 2 32022R2480
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 kann die Kommission eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, eine europäische Norm oder ein Dokument der europäischen Normung zu erarbeiten.
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 kann die Kommission eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, eine europäische Norm oder ein Dokument der europäischen Normung zu erarbeiten.