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Quarzsand wurde vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, in Erwartung des Abschlusses seiner Bewertung gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie in Erwartung der Überprüfung der RHG für diesen Wirkstoff gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erneuerung der Genehmigung für diesen Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 legte die Behörde eine Schlussfolgerung zum Peer-Review der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln mit Quarzsand vor. Aus dieser Schlussfolgerung geht hervor, dass für Quarzsand keine RHG erforderlich sind. Daher ist es angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen und die Fußnote, in der auf seine vorläufige Aufnahme verwiesen wird, zu streichen.
Calciumcarbonat, Kohlendioxid und Kaliumhydrogencarbonat wurden vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, in Erwartung des…
Fischöl und Schafsfett wurden vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, in Erwartung des Abschlusses ihrer Bewertung gemäß der…
Essigsäure, Schwefelkalk und Maltodextrin waren in Erwartung des Abschlusses ihrer Bewertung gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung (EG)…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen wurden widerrufen. Daher sollten die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG)…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/262/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Propisochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen wurden widerrufen. Daher sollten die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.