Art. 1 Abs. 1 32024R1083Gegenstand und Geltungsbereich
Mit dieser Verordnung werden — unter Wahrung der Unabhängigkeit und des Pluralismus von Mediendiensten — gemeinsame Vorschriften für das ordnungsgemäße…
Erwägungsgrund 37 32024R1083Um für eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung und anderer Medienrechtsvorschriften der Union zu sorgen, ist es erforderlich, das Gremium als ein…
Art. 16 Abs. 1 32024R1083Orientierungshilfen zu Angelegenheiten der Medienregulierung
Das Gremium fördert den Austausch bewährter Verfahren zwischen den nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen und konsultiert dabei, wenn angezeigt,…
Art. 2 32022D2571Der Text von Nummer 39 in Protokoll 37 des EWR-Abkommens erhält folgende Fassung: „Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste…
Art. 1 Nr. 26 32018L1808RICHTLINIE (EU) 2018/1808 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
Folgende Artikel werden eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nationale Regulierungsbehörden oder -stellen angemessene Maßnahmen ergreifen, um…