Erwägungsgrund 1 32024R1083
Unabhängige Mediendienste spielen eine einzigartige Rolle im Binnenmarkt. Sie stellen einen sich rasch verändernden und wirtschaftlich wichtigen Sektor dar, der Bürgern und Unternehmen Zugang zu einer Vielfalt an Meinungen und zuverlässigen Informationsquellen bietet und damit die im Allgemeininteresse liegende öffentliche Wächterfunktion erfüllt und für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess unerlässlich ist. Mediendienste sind zunehmend online und grenzüberschreitend verfügbar, unterliegen in den verschiedenen Mitgliedstaaten allerdings nicht den gleichen Vorschriften und dem gleichen Schutzniveau. Wenngleich einige Angelegenheiten in Bezug auf den Sektor der audiovisuellen Medien auf Unionsebene durch die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert worden sind, sind der Anwendungsbereich und die Angelegenheiten, die unter die genannte Richtlinie fallen, dennoch begrenzt. Darüber hinaus fallen die Sektoren Hörfunk und Presse — trotz ihrer wachsenden grenzüberschreitenden Relevanz im Binnenmarkt — nicht unter die genannte Richtlinie.