Erwägungsgrund 16 32024R1083
Der freie Fluss vertrauenswürdiger Informationen ist für einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Mediendienste von wesentlicher Bedeutung. Daher sollte die Bereitstellung von Mediendiensten keinen Beschränkungen unterliegen, die gegen diese Verordnung oder andere Vorschriften des Unionsrechts, wie etwa die Richtlinie 2010/13/EU verstoßen, die Maßnahmen zum Schutz der Nutzer vor illegalen und schädlichen Inhalten enthalten. Beschränkungen könnten sich auch aus Maßnahmen ergeben, die von nationalen Behörden im Einklang mit dem Unionsrecht angewandt werden.