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Um weiterhin zu einem hohen Niveau an Transparenz hinsichtlich des Medieneigentums beizutragen, sollten die Mitgliedstaaten auch nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen damit betrauen, Datenbanken zum Medieneigentum zu entwickeln. Solche Datenbanken sollten als zentrale Anlaufstelle dienen, die es Empfängern von Mediendiensten ermöglicht, die relevanten Informationen zu einem bestimmten Mediendiensteanbieter auf einfache Weise zu prüfen. Angesichts nationaler administrativer Besonderheiten und mit dem Ziel, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollten die Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Entscheidung darüber haben, welche Behörde oder Stelle dafür zuständig sein soll, solche Datenbanken zum Medieneigentum zu entwickeln. Es könnte sich dabei beispielsweise um eine nationale Regulierungsbehörde oder -stelle oder eine andere Verwaltungsstelle handeln, die ihrerseits auf die Unterstützung durch eine andere Stelle mit für die Erfüllung der Aufgabe relevanter Erfahrung zurückgreifen könnte.
Die Mitgliedstaaten beauftragen nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen mit der Entwicklung von nationalen…
jeder anderen natürlichen oder juristischen Person, bei der vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie für die Zwecke ihrer gewerblichen, geschäftlichen…
Unabhängige nationale Regulierungsbehörden oder -stellen sind für die ordnungsgemäße Anwendung des Medienrechts in der gesamten Union unerlässlich. Auch wenn…
Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, einem Eckpfeiler…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen rechtlich von der Regierung getrennt sind. Dies sollte die…
Um die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Sorgfaltspflichten der Unternehmen und die ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.