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Für einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Mediendienste ist die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen zwischen unabhängigen Medienregulierungsbehörden oder -stellen unerlässlich. In der Richtlinie 2010/13/EU ist jedoch kein Rahmen für die strukturierte Kooperation der nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen vorgesehen. Seit der Überarbeitung des Unionsrahmens für audiovisuelle Mediendienste durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der sein Anwendungsbereich auf Video-Sharing-Plattformen ausgeweitet wurde, hat die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen, insbesondere bei der Lösung grenzüberschreitender Fälle, stetig zugenommen. Eine solche Notwendigkeit ergibt sich auch aus den neuen, mit dieser Verordnung in den Blick genommenen Herausforderungen im Medienumfeld der Union und durch die Übertragung neuer Aufgaben an die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen.
Unbeschadet des Artikels 3 der Richtlinie 2010/13/EU koordiniert das Gremium auf Ersuchen von nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen aus mindestens zwei…
Die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen unterliegen in Bezug auf die Wahrnehmung der ihnen durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben den…
es fördert die Zusammenarbeit und den wirksamen Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den nationalen Regulierungsbehörden…
Unabhängige nationale Regulierungsbehörden oder -stellen sind für die ordnungsgemäße Anwendung des Medienrechts in der gesamten Union unerlässlich. Auch wenn…
Um für eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung und anderer Medienrechtsvorschriften der Union zu sorgen, ist es erforderlich, das Gremium als ein…
Unabhängige Mediendienste spielen eine einzigartige Rolle im Binnenmarkt. Sie stellen einen sich rasch verändernden und wirtschaftlich wichtigen Sektor dar, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.