Erwägungsgrund 6 32023R1670VERORDNUNG (EU) 2023/1670 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Geräte tatsächlich repariert werden können, sollten die Preise der Ersatzteile angemessen gestaltet werden und nicht von einer Reparatur abschrecken.…
Erwägungsgrund 26 32023R2533VERORDNUNG (EU) 2023/2533 DER KOMMISSION vom 17. November 2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit Haushaltswäschetrockner tatsächlich repariert werden, sollten die Preise der Ersatzteile angemessen sein und nicht von einer Reparatur abschrecken. Um…
Erwägungsgrund 5 32023R1670VERORDNUNG (EU) 2023/1670 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Geräte tatsächlich repariert werden können, sollte fachlich kompetenten Reparateuren oder Endnutzern eine Bandbreite von Ersatzteilen zur Verfügung…
Erwägungsgrund 35 32024L0825RICHTLINIE (EU) 2024/825 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Um sicherzustellen, dass Verbraucher in den Fällen, in denen kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt ist, über die Reparierbarkeit der von ihnen…
Art. 5 Abs. 5 32024L1799RICHTLINIE (EU) 2024/1799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (Text von Bedeutung für den EWR)
Hersteller oder gegebenenfalls Bevollmächtigte, Importeure oder Vertreiber, für die gemäß diesem Artikel eine Reparaturverpflichtung besteht, stellen sicher,…
Erwägungsgrund 16 32024L1799RICHTLINIE (EU) 2024/1799 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 (Text von Bedeutung für den EWR)
Da sich die den Herstellern nach dieser Richtlinie auferlegte Reparaturverpflichtung auf Mängel erstreckt, die nicht auf die Vertragswidrigkeit der Waren…