Erwägungsgrund 5 32024L1799
In der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates sind insbesondere Anforderungen auf der Angebotsseite festgelegt, mit denen das Ziel einer nachhaltigeren Produktgestaltung in der Produktionsphase verfolgt wird. In der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates sind nachfrageseitige Anforderungen festgelegt, mit denen die Bereitstellung besserer Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren am Verkaufsort sichergestellt wird, die es den Verbrauchern ermöglichen sollten, fundierte nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Mit dieser Richtlinie sollen diese angebots- und nachfrageseitigen Anforderungen ergänzt werden, indem eine Reparatur und Wiederverwendung in der Phase nach dem Verkauf außerhalb der Haftung des Verkäufers gefördert werden. Ferner sollte die Richtlinie (EU) 2019/771 geändert werden, um die Reparatur im Rahmen der Haftung des Verkäufers zu fördern. Mit dieser Richtlinie werden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigeren Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern.