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Zur Gewährleistung der Wirksamkeit dieser Verordnung und im Interesse des Verbraucherschutzes sollte es nicht zulässig sein, die Leistungsmerkmale von Einzelraumheizgeräten unter Prüfbedingungen zu ändern, um so die in Bezug auf das Ökodesign angegebenen Werte zu verbessern. Dies betrifft unter anderem Einzelraumheizgeräte, die so ausgelegt sind, dass sie durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus die Prüfung erkennen können und ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften in der Folge automatisch verändern, sowie Einzelraumheizgeräte, die so voreingestellt sind, dass sie zum Zeitpunkt der Prüfung ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften verändern. Dazu zählt auch die Vorgabe, ein Einzelraumheizgerät zur Vorbereitung auf die Prüfung manuell zu verändern, sodass sich sein Verhalten oder seine normalen Gebrauchseigenschaften verändern. Aus denselben Gründen sollten sich die angegebenen Merkmale von Einzelraumheizgeräten bei Software-Aktualisierungen nicht verschlechtern.
Nach einer Software- oder Firmware-Aktualisierung dürfen sich die angegebenen Werte der Parameter eines Einzelraumheizgeräts oder separaten zugehörigen Reglers…
Die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte dürfen insbesondere für die Prüfung von Einzelraumheizgeräten oder separaten zugehörigen Reglern keine…
Der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte darf keine Produkte in Verkehr bringen, die so gestaltet sind, dass sie erkennen können, dass sie geprüft werden…
Bis zum 9. Mai 2029 überprüft die Kommission diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse…
Der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte darf keine Geräte in Verkehr bringen, die so gestaltet sind, dass sie erkennen können, dass sie geprüft werden,…
Die wesentlichen Ökodesign-Merkmale von Einzelraumheizgeräten sollten anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden gemessen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.