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Ist ein Marktteilnehmer, der nicht in der Union ansässig oder niedergelassen ist, in der Union tätig, so sollte er einen Vertreter in der Union benennen. Der Vertreter sollte durch ein schriftliches Mandat des Marktteilnehmers ausdrücklich benannt werden, damit er befugt ist, in dessen Namen zu handeln. Die nationalen Regulierungsbehörden oder die Agentur sollten die Möglichkeit haben, sich hinsichtlich der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen an den Vertreter zu wenden.
Hat eine in Absatz 1 Buchstabe b genannte Einrichtung keine Niederlassung in der Union, bietet aber Dienste innerhalb der Union an, muss sie einen Vertreter in…
Ein Diensteanbieter, der politische Werbedienstleistungen in der Union anbietet, jedoch nicht in der Union ansässig ist, muss schriftlich eine natürliche oder…
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten, die keine Niederlassung in der Union haben, aber Dienstleistungen in der Union anbieten, benennen schriftlich eine…
in einem Mitgliedstaat, in dem die Marktteilnehmer auf den Energiegroßhandelsmärkten tätig sind, einen Vertreter benennen und sich bei der nationalen…
Hostingdiensteanbieter, die nicht in der Union niedergelassen sind, sollten schriftlich einen gesetzlichen Vertreter benennen, der die Einhaltung und…
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen können und dass in geeigneten Fällen gerichtliche Schritte unternommen werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.