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Bislang sind die Mitgliedstaaten für die Überwachung und Durchsetzung von Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 zuständig. Marktmissbrauchsverhalten ist zunehmend grenzüberschreitender Natur und betrifft oft mehrere Mitgliedstaaten. Durchsetzungsmaßnahmen gegen grenzüberschreitenden Marktmissbrauch können Herausforderungen hinsichtlich der rechtlichen Zuständigkeit mit sich bringen, wenn es darum geht, die nationale Regulierungsbehörde zu ermitteln, die am besten in der Lage wäre, die betreffende Untersuchung durchzuführen.
Zunehmende grenzüberschreitende Aktivitäten machen eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden erforderlich, die für die…
Die nationalen Regulierungsbehörden stellen sicher, dass die in den Artikeln 3 und 5 festgelegten Verbote und die in den Artikeln 4, 7c, 8, 9 und 15…
Die Mitgliedstaaten sollten zuständige Behörden benennen, die ermächtigt sind, die Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie sollten…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten für die Durchsetzung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Zu diesem Zweck sollten sie über…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden benennen, die ermächtigt sind, die Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie sollten…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden benennen, die ermächtigt sind, die Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.