Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Agentur sollte befugt sein, im Rahmen etwaiger erforderlicher Untersuchungen Vor-Ort-Inspektionen durchzuführen, Erklärungen einzuholen sowie durch einfaches Ersuchen oder durch Beschluss Auskunftsersuchen an die Personen zu übermitteln, die Gegenstand der Untersuchung sind, wenn die mutmaßlichen Verstöße gegen die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 eine eindeutig grenzüberschreitende Dimension haben. Um die Wirksamkeit von Vor-Ort-Inspektionen zu gewährleisten, sollten die Bediensteten der Agentur und andere von der Agentur zur Durchführung der Vor-Ort-Inspektion ermächtigte oder benannte Personen befugt sein, Geschäftsräume, in denen möglicherweise Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden, und Privaträume von Geschäftsführern, Führungskräften oder anderen Mitarbeitern von Unternehmen, die von einer Untersuchung betroffen sind, zu betreten. Untersuchungen von Privaträumen im Zuge von Vor-Ort-Inspektionen sollten jedoch von einem begründeten Beschluss der Agentur und der vorherigen Genehmigung durch eine nationale Justizbehörde oder ein nationales Gericht abhängig sein.
Die Bediensteten der Behörde und andere von der Behörde zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bevollmächtigte Personen können Geschäftsräume und Grundstücke…
Die Bediensteten der ESMA und sonstige von ihr zur Durchführung der Vor-Ort-Prüfungen bevollmächtigte Personen sind befugt, die Geschäftsräume und Grundstücke…
Im Falle des begründeten Verdachts, dass mit dem Gegenstand einer Vor-Ort-Inspektion im Zusammenhang stehende Geschäftsunterlagen, die als Beweismittel für…
Bei der Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen und bei der Übermittlung von Auskunftsersuchen an die Personen, die Gegenstand der Untersuchung sind, sollte die…
Die zuständigen Behörden müssen in Einklang mit nationalem Recht und der Charta die Möglichkeit haben, sich Zugang zu den Räumlichkeiten natürlicher und…
Es werden die folgenden Artikel eingefügt: Vor-Ort-Inspektionen durch die Agentur (1) Die Agentur arbeitet bei der Vorbereitung und Durchführung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.