Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am Ende jeder Untersuchung sollte die Agentur einen Untersuchungsbericht erstellen, der ihre Erkenntnisse und alle Belege, auf die sich diese Erkenntnisse stützen, enthält. Der Untersuchungsbericht sollte den nationalen Regulierungsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten übermittelt werden, die ihrerseits unbeschadet ihrer ausschließlichen Zuständigkeit für die Feststellung, ob sich ein Verstoß ereignet hat, etwaige erforderliche Durchsetzungsmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der Verhängung von Geldbußen, gemäß dieser Verordnung und dem nationalen Recht ergreifen sollten. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten alles in ihrer Macht Stehende tun, um für eine angemessene Weiterverfolgung der Untersuchungsberichte der Agentur zu sorgen.
Die Agentur erstellt Prüfberichte und übermittelt sie der betreffenden nationalen Sicherheitsbehörde, dem betreffenden Mitgliedstaat sowie der Kommission. Jeder…
Nach Abschluss ihrer zur Ausübung ihrer Befugnisse gemäß den Absätzen 5 bis 8 ergriffenen Maßnahmen erstellt die Agentur einen Untersuchungsbericht mit den…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten für die Durchsetzung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Zu diesem Zweck sollten sie über…
Die Entscheidung, ein Verstoßverfahren nach dieser Verordnung einzuleiten, sollte von der Agentur nach Unterrichtung der Kommission und der Mitgliedstaaten…
Bei der Erstellung dieser in Absatz 1 genannten Berichte und Empfehlungen werden die einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts und, sofern anwendbar, des…
Es obliegt den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, auf der Grundlage des von dem Amt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.