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Die Agentur sollte das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über ihre Tätigkeiten in Bezug auf grenzüberschreitende Untersuchungen unterrichten. Zu diesem Zweck sollte die Agentur dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Zusammenfassungen ihrer Untersuchungsberichte übermitteln. Diese Zusammenfassungen sollten in aggregierter und anonymisierter Form übermittelt und vertraulich behandelt werden, unter anderem im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Zweck der betreffenden grenzüberschreitenden Untersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zu schützen.
Die Agentur übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig, in jedem Fall aber mindestens einmal jährlich, in aggregierter und anonymisierter…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden. Die Agentur sollte bei ihren Tätigkeiten so…
Im Interesse einer transparenten Arbeitsweise der Agentur sollte die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Agentur…
Die Agentur sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
Die Tätigkeit der Agentur sollte transparent sein. Eine effektive Kontrolle durch das Europäische Parlament sollte gewährleistet sein, und zu diesem Zweck…
Um die Wirksamkeit der Verfahren zu gewährleisten, sollten sie regelmäßig überwacht werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Agentur in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.