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Unterlagen im Zusammenhang mit der Eintragung einer geografischen Angabe oder einer garantiert traditionellen Spezialität in digitaler oder Papierform sollten während zehn Jahren nach Löschung der Eintragung aufbewahrt werden, um die Erhaltung historischer Informationen zu gewährleisten und den Vergleich mit etwaigen Folgeanträgen für dieselben oder ähnliche Namen zu ermöglichen. Enthalten diese Unterlagen personenbezogene Daten, so sollten diese personenbezogenen Daten ebenfalls aufbewahrt werden.
Das Amt bewahrt die Unterlagen im Zusammenhang mit der Eintragung einer geografischen Angabe in digitaler Form oder Papierform für die Geltungsdauer der…
Die Kommission bewahrt die Unterlagen im Zusammenhang mit der Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität in digitaler Form oder Papierform auf. Bei…
Die in Artikel 3 genannten Unterlagen sind von den Wirtschaftsbeteiligten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Vorgang…
In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen sind spätestens zehn Jahre nach der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es…
Akten und elektronische Akten über registrierte Personen sind für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Löschung der im Rechtsdienstleistungsregister…
Sind die von den Gastgebern im Zuge des Registrierungsverfahrens eingereichten Informationen und Unterlagen — beispielsweise ein Ausweisdokument oder eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.