Erwägungsgrund 37 32023R2411
Die im Unionsregister eingetragenen geografischen Angaben sollten geschützt werden, damit ihre faire Verwendung sichergestellt ist und Praktiken unterbunden werden, die zur Irreführung der Verbraucher führen können, insbesondere in Bezug auf vergleichbare Erzeugnisse. Bei der Entscheidung, ob Erzeugnisse mit einem durch eine geografische Angabe geschützten Erzeugnis vergleichbar sind, sollte allen maßgeblichen Faktoren Rechnung getragen werden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob die Erzeugnisse gemeinsame objektive Merkmale aufweisen, etwa im Hinblick auf die Produktionsmethode, das Aussehen oder die Verwendung gleicher Rohstoffe, unter welchen Umständen sie aus Sicht des maßgeblichen Marktsegments verwendet werden, ob sie häufig über dieselben Kanäle vertrieben werden und ob sie ähnlichen Vermarktungsregeln unterliegen.