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Im Interesse der Transparenz in Bezug auf Verbringungen von Abfällen gemäß dieser Verordnung und die umweltgerechte Weise der Behandlung dieser Abfälle am Bestimmungsort sollten Informationen über Verbringungen von Abfällen veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission verpflichtet werden, bestimmte nichtvertrauliche Daten über Notifizierungen von Verbringungen, denen die zuständigen Behörden zugestimmt haben oder gegen die sie Einwände erhoben haben, sowie über Verbringungen von Abfällen, die den allgemeinen Informationspflichten dieser Verordnung unterliegen, zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren. Zu diesem Zweck sollte die Kommission so weit wie möglich das elektronische System für den Austausch von Daten über Verbringungen von Abfällen nutzen. Die Veröffentlichung dieser Informationen durch die Kommission sollte das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25. Juni 1998 (Übereinkommen von Århus) , die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unberührt lassen. Alle weiteren Ersuchen an die zuständigen Behörden um Zugang zu anderen Informationen über Verbringungen von Abfällen sollten im Einklang mit dem genannten Übereinkommen und den Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten bearbeitet werden.
Die Kommission veröffentlicht die Informationen über Notifizierungen von Verbringungen und über Verbringungen, die den allgemeinen Informationspflichten…
Um den Austausch von Informationen im Rahmen dieser Verordnung effizienter zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Notifizierungen und…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission anhand der dem Sekretariat des Basler Übereinkommens übermittelten Berichte sowie auf der Grundlage eines separaten…
Die Mitgliedstaaten sollten befugt sein, zur Sicherstellung der Kontrolle von Verbringungen von Abfällen spezifische Eingangs- und Ausgangszollstellen für…
Um eine harmonisierte Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung sicherzustellen, müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Kontrollen der…
Die Anlaufstelle stellt Informationen, die für die Verbringung von Abfällen relevant sind, auf ihrer Webseite ein. Hiervon unberührt bleibt, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.