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Um eine wirksame Durchsetzung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte sowohl für qualifizierte als auch für nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter eine Untergrenze für das Höchstmaß an Geldbußen festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorsehen. Bei der Festlegung der Sanktionen sollten die Größe der betroffenen Einrichtungen, ihre Geschäftsmodelle und die Schwere der Verstöße gebührend berücksichtigt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass für Verstöße gegen diese Verordnung von qualifizierten und nichtqualifizierten Vertrauensdiensteanbietern Geldbußen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verstöße gegen die Pflichten aus dieser Verordnung auf wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Weise…
Um sicherzustellen, dass die Behörden der Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für weitverbreitete Verstöße und für…
Um die wirksame Durchsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zu gewährleisten, sollte jede Marktüberwachungsbehörde befugt sein, Geldbußen…
Bei Verstößen gegen die mit dieser Änderungsverordnung eingeführten Bestimmungen sollten die zuständigen Behörden oder die Justizbehörden der Mitgliedstaaten…
Für die Durchführung dieser Richtlinie sind wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen von Bedeutung. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.