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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1204 wird auch die für bestimmte Akteure der humanitären Hilfe geltende Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten geändert, indem der Anwendungsbereich der Ausnahme auf weitere Akteure ausgeweitet und die entsprechende Ausnahmeregelung ersetzt wird.
Im Beschluss (GASP) 2023/1574 ist ferner festgelegt, dass die humanitäre Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gemäß der Resolution 2664…
Um die Bemühungen zur Erbringung humanitärer Hilfe, zur wirtschaftlichen Erholung, zum Wiederaufbau und zur Stabilisierung zu verstärken, sollte der Rat die…
Im Hinblick darauf, die Kohärenz zwischen den Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen und den vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen…
Am 23. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/408 erlassen, mit dem für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten bis zum 24. August 2023 zugunsten…
Angesichts der humanitären Krise infolge der unbegründeten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Am 23. February 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/265 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem eine Ausnahmeregelung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.