Erwägungsgrund 4 32024R1230
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 eingerichtete Prüf- und Berichtspflicht soll es der Kommission ermöglichen, die Anwendungder besonderen Vorschriften für Mutterunternehmen, die die genannte Verordnung enthält, zu überwachen. Diese Vorschriften sollen insbesondere verhindern, dass Mutterunternehmen konkurrierende CRS diskriminieren und dass CRS, die sich im Eigentum von Mutterunternehmen befinden, andere Luftfahrtunternehmen diskriminieren. Aus der von der Kommission im Jahr 2020 durchgeführten Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 ging hervor, dass diese Vorschriften in Bezug auf Mutterunternehmen überflüssig sein könnten, da Luftfahrtunternehmen keine CRS mehr besitzen und es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Luftfahrtunternehmen versuchen würden, CRS zu erwerben, wenn es diese Vorschriften nicht gäbe. Daher ist die Vorlage geprüfter Berichte alle vier Jahre nicht mehr gerechtfertigt. Die Kommission sollte jedoch weiterhin befugt sein, solche geprüften Berichte bei Bedarf anzufordern, um die Vorschriften für Mutterunternehmen wirksam durchsetzen zu können.