Erwägungsgrund 3 32024R1230
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 muss jeder Systemverkäufer von Computerreservierungssystemen (CRS) alle vier Jahre und zusätzlich auf Anforderung der Kommission einen unabhängig geprüften Bericht vorlegen, in dem die Eigentumsstruktur und das Leitungsmodell im Einzelnen dargelegt werden.