Erwägungsgrund 8 32004R2230
Die Gewährung finanzieller Unterstützung muss anhand von Kriterien erfolgen, die gewährleisten, dass die Unterstützung wirksam und effektiv zur Erfüllung der der Behörde obliegenden Aufgaben und zur Verwirklichung der vorrangigen Ziele der Gemeinschaft in Sachen wissenschaftlicher und technischer Unterstützung in den betroffenen Bereichen beiträgt.