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Die von den Mitgliedstaaten und den Betreibern übermittelten Daten sollten insbesondere im Hinblick auf Genauigkeit, Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit eine hohe Qualität aufweisen. Die zuständigen Behörden sollten daher die Qualität der von den Betreibern bereitgestellten Daten prüfen.
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten sollten insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit eine hohe Qualität aufweisen.…
Die zuständigen Behörden prüfen die Qualität der von den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Betreibern übermittelten Daten insbesondere im Hinblick auf…
Die zuständigen Behörden prüfen die Qualität der von den in Absatz 1 genannten Betreibern übermittelten Daten insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit,…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die zuständigen Behörden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die…
Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Qualität und Vollständigkeit der im Rahmen von nationalen Arbeitsplänen erhobenen Primärdaten sowie der hieraus…
Die Mitgliedstaaten sichern die Qualität der übermittelten Daten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.