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Im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Kommission in ihrem Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 13. Dezember 2017 entwickelte die Kommission im Juni 2021 mit Unterstützung durch die Europäische Umweltagentur („Agentur“) ein Industrieemissionsportal („Portal“), das an die Stelle des Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters treten sollte, um auf mehr Synergieeffekte mit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2010/75/EU hinzuwirken.
Die Kommission kam in ihrem Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 13. Dezember 2017 zu dem Schluss, dass durch…
Das Portal für den Zugang zu Umweltinformationen in Bezug auf Industrieanlagen sollte den größtmöglichen Gesamtnutzen erbringen, indem es mit den von den…
Folgendes Kapitel wird eingefügt: „KAPITEL 6C Digitales Portal für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Die Kommission richtet ein spezielles Portal ein, über…
Informationen über Emissionen, Einleitungen und Verluste, die im Industrieemissionsportal gemäß der Verordnung (EU) 2024/1244 des Europäischen Parlaments und…
Zur Vereinfachung der Berichterstattung und zur Verringerung unnötigen Verwaltungsaufwands sollte die Kommission Methoden festlegen, um die Verfahren für die…
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften für die Erhebung und Meldung von Umweltdaten über Industrieanlagen festgelegt und wird auf Unionsebene ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.