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Angesichts ihrer Rolle bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Union bei strategischen Rohstoffen und ihres Beitrags zur offenen strategischen Autonomie der Union und zum grünen und digitalen Wandel sollten strategische Projekte von der zuständigen Genehmigungsbehörde als im öffentlichen Interesse liegend betrachtet werden. Es sollte möglich sein, strategische Projekte, die nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2000/60/EG, 92/43/EWG oder 2009/147/EG oder von Gesetzgebungsakten über die Wiederherstellung von Land- Küsten- und Süßwasserökosystemen fallen, zu genehmigen, wenn die zuständige Genehmigungsbehörde auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung zu dem Schluss kommt, dass das öffentliche Interesse an dem Projekt diese Auswirkungen überwiegt, sofern alle in diesen Rechtsakten festgelegten einschlägigen Bedingungen erfüllt sind. Bei der Einzelfallprüfung sollte die geologische Besonderheit von Abbaustätten gebührend berücksichtigt werden, die die Standortentscheidungen aufgrund fehlender Alternativstandorte einschränkt.
Mit Blick auf die Umweltauswirkungen oder die Pflichten, auf die in Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 92/43/EWG, Artikel 4…
Angesichts ihrer Rolle bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Union in Bezug auf Netto-Null-Technologien und ihres Beitrags zur offenen…
Angesichts ihrer Bedeutung für die Sicherung der Versorgung mit strategischen Rohstoffen und der Wahrung des Funktionierens des Binnenmarkts sollten…
Mit den nationalen Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass Projekte im Bereich kritische Rohstoffe sicher sind und den Umwelt-, Sozial- und…
Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollten auf nationaler Ebene Vorrangstatus erhalten, um eine zügige administrative Bearbeitung sicherzustellen und sie in…
Die Kommission sollte mit Unterstützung des Ausschusses Projekte in der Union ermitteln, die beabsichtigen, mit der Gewinnung, der Verarbeitung oder dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.