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Um die Komplexität zu verringern und die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen, sollten Projektträger von Projekten im Bereich kritische Rohstoffe mit einer zentralen Anlaufstelle interagieren können, die für die Vereinfachung und Koordinierung des gesamten Genehmigungsverfahrens zuständig ist. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Anlaufstellen einrichten oder benennen, wobei sicherzustellen ist, dass die Projektträger nur mit einer einzigen zentralen Anlaufstelle interagieren müssen. Die Entscheidung, ob eine zentrale Anlaufstelle auch eine Behörde ist, die Genehmigungsentscheidungen trifft, sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Um die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten ihre zentralen Anlaufstellen mit ausreichend Personal und Mitteln ausstatten. Darüber hinaus sollte der Projektträger die Möglichkeit haben, sich an eine zuständige Verwaltungsstelle innerhalb der zentralen Anlaufstelle zu wenden, damit er einen erreichbaren Ansprechpartner hat.
Die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels eingerichteten oder benannten zentralen Anlaufstellen (im Folgenden „zentrale Anlaufstellen“) sind dafür zuständig,…
Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, ob sie unter Berücksichtigung ihrer internen Organisation ihre zentralen Anlaufstellen auf lokaler, regionaler oder…
Um die Komplexität zu verringern und die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen, sollten Projektträger von Projekten zur Fertigung von…
Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung ihrer internen Organisation entscheiden können, ob sie ihre zentralen Kontaktstellen auf lokaler, regionaler…
Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Kommunikation, und um die effektive Umsetzung dieser Richtlinie zu ermöglichen, sollte jeder…
Die Mitgliedstaaten errichten oder benennen eine oder mehrere Anlaufstellen. Diese Anlaufstellen leisten dem Antragsteller auf sein Ersuchen während des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.