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Um Projektträgern und anderen Investoren die Sicherheit und Klarheit zu bieten, die erforderlich sind, um die Entwicklung strategischer Projekte voranzutreiben, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit solchen Projekten die festgelegten Fristen nicht überschreitet. Bei strategischen Projekten, die nur die Verarbeitung oder das Recycling umfassen, sollte die Dauer des Genehmigungsverfahrens 15 Monate nicht überschreiten. Bei strategischen Projekten, die die Gewinnung umfassen, sollte die Dauer des Genehmigungsverfahrens unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs der potenziellen Auswirkungen 27 Monate nicht überschreiten. Die Erstellung des Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 2011/92/EU liegt jedoch in der Verantwortung des Projektträgers und sollte nicht Teil der Fristen sein, an die die Mitgliedstaaten gebunden sind. Zu diesem Zweck sollte die zentrale Anlaufstelle das Datum mitteilen, bis zu dem der Projektträger den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorlegen muss, und der Zeitraum zwischen diesem mitgeteilten Termin und der tatsächlichen Vorlage des Berichts sollte nicht auf den Zeitplan angerechnet werden. Derselbe Grundsatz sollte gelten, wenn die zentrale Anlaufstelle nach den erforderlichen Konsultationen dem Projektträger mitteilt, dass er zusätzliche Informationen zur Vervollständigung des Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorlegen kann. In Ausnahmefällen, die mit der Art, der Komplexität, des Standorts oder des Umfangs des vorgeschlagenen Projekts zusammenhängen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Fristen zu verlängern. Solche Ausnahmefälle können unvorhergesehene Umstände umfassen, die dazu führen, dass Umweltprüfungen im Zusammenhang mit dem Projekt ergänzt oder abgeschlossen werden müssen.
Die betreffende zentrale Anlaufstelle unterrichtet den Projektträger, wann der Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 5 Absatz 1 der…
Bei strategischen Projekten darf die Frist für die Konsultation der betroffenen Öffentlichkeit im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e bzw. der Behörden im…
Die in Artikel 6 Absatz 1 dieser Richtlinie genannte zentrale Kontaktstelle teilt dem Projektträger das Datum mit, zu dem der Bericht über die…
Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien unterliegen — je nach Mitgliedstaat, Technologie und Segment der Wertschöpfungskette — langwierigen und…
Um zu einer effizienteren Entscheidungsfindung beizutragen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die verschiedenen…
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Richtlinien 2011/92/EU oder 92/43/EWG erforderlich, so wird diese in einem einzigen Verfahren durchgeführt, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.