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Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Um die Kontinuität hinsichtlich bestimmter bestehender rechtlicher Pflichten in Bezug auf Methoden zur Messung von Schadstoffemissionen der Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 zu gewährleisten, sollten die Methoden zur Messung der Abgas- und Verdunstungsemissionen den Methoden entsprechen, die in der Verordnung (EU) 2017/1151 festgelegt sind und zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchführungsrechtsakts anwendbar sind.
Bei Durchführungsrechtsakten gemäß den Absätzen 3 und 4 in Bezug auf die Klassen M 1 und N 1 müssen die Methoden zur Messung von Abgasemissionen und…
Ebenso ist es erforderlich, das in der Verordnung (EU) 2017/1151 festgelegte weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenkraftwagen und leichte…
Absatz 7 erhält folgende Fassung: „(7) Für die Prüfung Typ 1 gemäß Anhang XXI sind Fahrzeuge, die mit Flüssiggas oder Erdgas/Biomethan betrieben werden, der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung über die Festlegung der jährlichen Emissionszuweisungen für…
Am Ende der beiden Nummern 1.3.1 und 3.3.1 von Teil B des Anhangs II zur Festlegung der Kriterien für „Fahrzeugversionen“ für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1…
In der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.