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Eine größere Flexibilität bei der Planung von Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten von Fahrern, die für den Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, sollte in keiner Weise die Sicherheit der Fahrer oder die Straßenverkehrssicherheit gefährden, den Ermüdungsgrad der Fahrer erhöhen oder zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Daher sollte diese Flexibilität zu keiner Änderung der derzeitigen Vorschriften über die Mindestfahrtunterbrechungen insgesamt, die täglichen und wöchentlichen Höchstlenkzeiten, die 14-tägige Höchstlenkzeit und die Höchstarbeitszeit nach geltendem Recht, einschließlich der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , führen.
Flexibilität bei der Planung der Ruhezeiten von Fahrern sollte für den Fahrer transparent und vorhersehbar sein und in keiner Weise die Sicherheit im…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vorschriften über die täglichen und wöchentlichen…
Mit dieser Verordnung sollen die sozialen Bedingungen für die von ihr erfassten Arbeitnehmer sowie die allgemeine Straßenverkehrssicherheit verbessert werden.…
Eine größere Flexibilität bei der Planung der Fahrtunterbrechungen von Fahrern, die für den Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, sollte bei den…
Um sicherzustellen, dass eine größere Flexibilität bei der Planung der Ruhezeiten von Fahrern, die für den Personengelegenheitsverkehr eingesetzt werden, nicht…
Um einen effizienten und hochwertigen Personengelegenheitsverkehr sowie gute Arbeits- und Fahrbedingungen für Fahrer zu gewährleisten, sollte die Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.