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Um zu beurteilen, ob am Ende des vier- oder fünfjährigen Umsetzungszeitraums des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans weitere Anpassungen erforderlich sind, sollte die Kommission die Lage neu bewerten und einen neuen Referenzpfad vorgeben, wenn der öffentliche Schuldenstand des Mitgliedstaats nach wie vor über 60 % des BIP oder das öffentliche Defizit über 3 % des BIP liegt.
Überschreitet der öffentliche Schuldenstand eines Mitgliedstaats 60 % des BIP oder überschreitet sein öffentliches Defizit 3 % des BIP, so übermittelt die…
Bei der Bewertung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans prüft die Kommission für jeden Mitgliedstaat, ob sein jeweiliger…
„Referenzpfad“ den von der Kommission übermittelten mehrjährigen Pfad für die Nettoausgaben, der als Rahmen für die Dialoge mit den Mitgliedstaaten dient, deren…
Als Rahmen für den Dialog im Vorfeld der Übermittlung der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne sollte die Kommission den…
Der Referenzpfad sollte sicherstellen, dass der öffentliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder…
Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats, dessen öffentlicher Schuldenstand 60 % des BIP und dessen öffentliches Defizit 3 % des BIP nicht überschreitet, sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.