Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn der Rat unter Berücksichtigung der Bewertung der Kommission der Auffassung ist, dass der Plan die in Artikel 16 Absätze 2, 3 und 5 der vorliegenden Verordnung dargelegten Anforderungen nicht erfüllt, so empfiehlt er dem betreffenden Mitgliedstaat auf Empfehlung der Kommission, einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan zu übermitteln.
Ist der Rat der Auffassung, dass der überarbeitete nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan eines Mitgliedstaats nicht den Anforderungen…
Die Kommission übermittelt dem betreffenden Mitgliedstaat und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss bis zum 15. Januar des Jahres, in dem die Mitgliedstaaten…
Der Übermittlung eines nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans sollte ein fachlicher Dialog mit der Kommission vorausgehen, damit die…
Der Rat bewertet den überarbeiteten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011…
Im Falle einer neu ernannten Regierung sollte ein Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.