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Es ist möglich, dass die Ausstattung eines Gebäudes mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem Zugangspunkt oder gebäudeinternen Glasfaserverkabelungen als unverhältnismäßig kostenintensiv eingestuft wird, insbesondere im Falle von neuen Einfamilienhäusern oder von Gebäuden, die umfangreichen Renovierungen unterzogen werden. Eine solche Feststellung kann sich auf objektive Gründe stützen, z. B. spezifische Kostenschätzungen, wirtschaftliche Gründe im Zusammenhang mit dem Standort, Erhaltung baulichen Erbes oder Umweltschutzgründe, z. B. bei bestimmten Kategorien von Denkmälern.
Um dazu beizutragen, dass der Zugang von Endnutzern zu Gigabit-Netzen gewährleistet ist, sollten neue und umfangreich renovierte Gebäude mit glasfaserfähigen…
Alle neuen Gebäude und Gebäude, die umfangreichen Renovierungen unterzogen werden, einschließlich Komponenten, die im gemeinsamen Eigentum stehen, für die…
Potenzielle Käufer und Mieter würden davon profitieren, Gebäude zu erkennen, die mit glasfaserfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen, einem…
Die Bestimmungen über glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen, Zugangspunkte und Glasfaserverkabelung schließen das Vorhandensein anderer…
Zur Erreichung der im Beschluss (EU) 2022/2481 festgelegten Ziele müssen bis 2030 alle Endnutzer an festen Standorten über eine Gigabit-Netzanbindung bis zum…
„glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen“ sind gebäudeinterne physische Infrastrukturen, die dazu bestimmt sind, Glasfaserkomponenten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.