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Im Rahmen der Überprüfung sollte die Kommission mit Unterstützung des GEREK die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf die Verbraucher und die Anbieter auch unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Marktdynamik bewerten. Die Bewertung sollte die Entwicklung der Vorleistungskosten, die Entwicklung der Endkundenpreise für Intra-EU-Kommunikation, die Entwicklung der Verbraucherpräferenzen, die Entwicklung von Tarifen für Intra-EU-Kommunikation, die möglichen Auswirkungen der Bereitstellung nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste auf die nationalen Märkte, insbesondere auf die Endkundenpreise, die Verbrauchern in Rechnung gestellt werden, die potenziellen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Einnahmen der Anbieter, das Ausmaß der Nutzung, die Verfügbarkeit und die Wettbewerbsfähigkeit nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste und etwaige Alternativen zu Intra-EU-Kommunikation umfassen.
die möglichen Auswirkungen auf die nationalen Märkte für die Bereitstellung nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste und insbesondere auf die…
Am 15. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Anwendung der Bestimmungen über…
Es ist notwendig, das Funktionieren der Roamingvorleistungsmärkte sowie deren Wechselbeziehung mit dem Endkunden-Roamingmarkt zu überwachen und regelmäßig zu…
Die Verbraucher unterscheiden nicht immer zwischen dem Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten beim Roaming, d. h., wenn Endnutzer in besuchten…
Mit den Obergrenzen sollte es den Anbietern von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten möglich sein, ihre Kosten zu…
Bei der Überprüfung ihrer Durchführungsrechtsakte sollte die Kommission nach Anhörung des GEREK bewerten, inwieweit die Marktbedingungen, das Nutzungsverhalten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.