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Die Bewertung wird die Grundlage dafür bilden, dass die Kommission bis zum 30. Juni 2028 einen Durchführungsrechtsakt erlässt, in dem die Schutzvorkehrungen für die Anbieter in Bezug auf Nachhaltigkeit, angemessene Nutzung und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen festgelegt werden. Sie könnte auch als Grundlage für einen möglichen Legislativvorschlag der Kommission dienen, um die Maßnahmen erforderlichenfalls zu ändern.
Frühestens am 26. Juni 2028 nimmt die Kommission eine Bewertung dieser Richtlinie vor und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen…
Spätestens am 24. Dezember 2030 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit…
Bis zum 19. Juli 2028 prüft die Kommission den potenziellen Nutzen einer Aufnahme von Anforderungen in Bezug auf soziale Nachhaltigkeit in den Anwendungsbereich…
Die Kommission legt bis zum 11. Juni 2026 im Wege von Durchführungsrechtsakten weitere technische Einzelheiten zu Folgendem fest: Diese Durchführungsrechtsakte…
Bis zum 30. März 2025 erlässt die Kommission einen Durchführungsrechtsakt, in dem die in Absatz 1 genannten Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien weiter…
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Richtlinie vornehmen, die sich auf die fünf Kriterien Effizienz, Wirksamkeit, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.