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Darüber hinaus haben die Preisobergrenzen für Endkunden weder zu einem Anstieg des Volumens von Intra-EU-Kommunikation geführt, noch scheinen sie sich erheblich negativ auf die Anbieter ausgewirkt zu haben. Seit Inkrafttreten der Maßnahmen hat kein Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste eine Ausnahme beantragt. Außerdem bestätigen die Ergebnisse der Sondierungskonsultation zur Zukunft des Marktes der elektronischen Kommunikation und seiner Infrastruktur, die am 19. Mai 2023 abgeschlossen wurde, dass eine Verlängerung der bestehenden Maßnahmen nötig ist.
Die Preisobergrenzen für Endkunden, die in allen Mitgliedstaaten am 15. Mai 2019 in Kraft traten, wurden so festgesetzt, dass Anbieter öffentlich zugänglicher…
Mit der Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden unter anderem Maßnahmen zur Regulierung der Endkundenpreise für…
Mit den Obergrenzen sollte es den Anbietern von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten möglich sein, ihre Kosten zu…
die möglichen Auswirkungen auf die nationalen Märkte für die Bereitstellung nummerngebundener interpersoneller Kommunikationsdienste und insbesondere auf die…
Angesichts des Ziels, die Endkundenpreisunterschiede zwischen den Tarifen für Intra-EU-Kommunikation und den Tarifen für inländische Sprachkommunikation (über…
Am 15. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Anwendung der Bestimmungen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.