Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verwendung als Laborreagenz bei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sollte nur dann ausgenommen werden, wenn sie unter kontrollierten Bedingungen gemäß Artikel 3 Absatz 23 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfolgt, ohne jedoch auf eine Tonne pro Jahr begrenzt zu sein.
Wenn eine gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels erlassene Beschränkung für die produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung im Sinne von…
Versuchsanlagen für Forschungs-, Entwicklungs- und Prüfzwecke zur Verbesserung des Verbrennungsprozesses, in denen weniger als 50 Tonnen Abfälle pro Jahr…
In Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe e sind in Verbindung mit Artikel 58 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mögliche Ausnahmen für Verwendungen oder…
In Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe e sind in Verbindung mit Artikel 58 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 mögliche Ausnahmen für Verwendungen oder…
In Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist Folgendes vorgesehen: Sind Versuche mit Stoffen erforderlich, um Informationen über inhärente…
Wenn die tatsächlichen Mengen von in EU-Düngeprodukten enthaltenen Stoffen, die unter diese Verordnung fallen, über 100 Tonnen liegen, sollten dafür unmittelbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.