Erwägungsgrund 8 32024R0590
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 und früheren Rechtsakten der Union wurden strengere Kontrollmaßnahmen eingeführt als im Protokoll vorgesehen, die restriktivere Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr umfassen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 und früheren Rechtsakten der Union wurden strengere Kontrollmaßnahmen eingeführt als im Protokoll vorgesehen, die restriktivere Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr umfassen.