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Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Antragsteller Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen eine Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz durch die Asylbehörde als unbegründet oder gegen den Entzug des internationalen Schutzes durch die Asylbehörde haben. In diesem Zusammenhang sollten die Gründe, die eine Asylbehörde dazu veranlasst haben, einen Antrag auf internationalen Schutz abzulehnen oder einer Person, der der entsprechende Status zuerkannt wurde, den internationalen Schutz zu entziehen, im Rahmen einer Klage gegen diese Ablehnungs- oder Aberkennungsentscheidung von einem zuständigen Gericht eingehend überprüft werden.
Die Asylbehörde oder, sofern dies im nationalen Recht bestimmt ist, ein zuständiges Gericht, leitet die Prüfung zum Entzug des internationalen Schutzes eines…
Ein Antrag auf internationalen Schutz sollte auf seine Begründetheit geprüft werden, um festzustellen, ob der Antragsteller gemäß der Verordnung (EU) 2024/1347…
Wenn objektive Umstände im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1347 darauf hindeuten, dass Anträge auf internationalen Schutz von Gruppen von Antragstellern…
Die vorliegende Verordnung sollte für Anträge auf internationalen Schutz gelten und den Verfahren zugrunde liegen, mittels derer geprüft wird, ob die…
Um die Rechte der Antragsteller zu gewährleisten, sollte über alle Anträge auf internationalen Schutz nach einer eingehenden Prüfung, bei der sämtliche vom…
Sofern es für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, spezifische Informationen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.