Erwägungsgrund 66 32024R1348
Da sich bestimmte Einrichtungen an schwer zugänglichen Orten befinden könnten, sollten die Mitgliedstaaten einen angemessenen Zugang für das in solchen Einrichtungen tätige Personal sicherstellen.
Da sich bestimmte Einrichtungen an schwer zugänglichen Orten befinden könnten, sollten die Mitgliedstaaten einen angemessenen Zugang für das in solchen Einrichtungen tätige Personal sicherstellen.