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Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, sollten sich in dem Mitgliedstaat aufhalten, der ihnen Schutz gewährt. Wenn Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, im Besitz eines gültigen Reisedokuments und eines Aufenthaltstitels eines Mitgliedstaats sind, der den Schengen-Besitzstand uneingeschränkt anwendet, sollten sie nach der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 21 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen während der zulässigen Aufenthaltsdauer in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand uneingeschränkt anwenden, einreisen und sich dort frei bewegen können. Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, können nach den einschlägigen Unionsvorschriften und nationalen Vorschriften auch einen Aufenthalt in einem anderen als dem Mitgliedstaat beantragen, der ihnen internationalen Schutz gewährt. Damit ist jedoch keine Übertragung der Flüchtlingseigenschaft oder des Status subsidiären Schutzes und der damit verbundenen Rechte verbunden.
Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, genießen im Hoheitsgebiet des ihnen internationalen Schutz gewährenden Mitgliedstaats Freizügigkeit,…
Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, haben nicht das Recht, sich in einem anderen als dem ihnen internationalen Schutz gewährenden…
Personen, die internationalen Schutz genießen, sollten deshalb in dem Mitgliedstaat, der ihnen internationalen Schutz gewährt hat, zu denselben Bedingungen wie…
Die im Asyl-Besitzstand enthaltenen Vorschriften über den Inhalt des internationalen Schutzes sollten Anwendung finden, sobald die aufgenommene Person, der…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, im Zeitraum zwischen der Gewährung des internationalen…
Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Reisedokuments und einer kombinierten Erlaubnis sind, die von einem den Schengen-Besitzstand vollständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.