Erwägungsgrund 24 32024R1347
Bei der Prüfung, ob Antragsteller begründete Furcht vor Verfolgung haben oder ihnen tatsächlich ernsthafter Schaden droht und ob stabile und etablierte nichtstaatliche Stellen, einschließlich internationaler Organisationen, einen Staat oder einen wesentlichen Teil seines Hoheitsgebiets beherrschen und Schutz gewähren, und bei der Prüfung, ob Antragsteller in einem anderen Teil ihres Herkunftslandes als ihrem Heimatgebiet Schutz vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden erhalten können (interne Schutzalternative), sollte die Asylbehörde unter anderem einschlägige allgemeine Informationen und Empfehlungen des UNHCR berücksichtigen.