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Den Behörden der Mitgliedstaaten steht ein gewisser Ermessensspielraum in Bezug auf die Begriffe der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit zu, die gemäß nationalem und Unionsrecht sowie völkerrechtlichen Bestimmungen ausgelegt werden sollten. Vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung der jeweiligen Tatsachen können Erwägungen der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit auch Fälle erfassen, in denen ein Drittstaatsangehöriger einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder eine solche Vereinigung unterstützt. Bei der Beurteilung, ob ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser eine Bedrohung der nationalen Sicherheit eines Mitgliedstaats darstellt, haben die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats das Recht, unter anderem Informationen zu berücksichtigen, die ihnen von anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten übermittelt wurden.
Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften beibehalten oder erlassen, die es gestatten, zum Zweck der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz…
Zur Beurteilung der Frage, ob ein Drittstaat als sicherer Drittstaat gemäß dieser Verordnung bestimmt werden kann, werden verschiedene einschlägige und…
Der Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gilt auch für die Fälle, in denen ein Drittstaatsangehöriger einer Vereinigung angehört, die den…
Die Mitgliedstaaten sollten Anträge im Rahmen eines Verfahrens an der Grenze prüfen, wenn die betreffenden Antragsteller eine Gefahr für die nationale…
Falls gerechtfertigt, könnte die Überprüfung im Einklang mit dem nationalen Recht auch die Verifizierung von Gegenständen umfassen, die sich im Besitz von…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre Verbindungsbeamten in Drittstaaten und bei internationalen Organisationen im Einklang mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.